fiktive Abrechnung
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was ist ein fiktive Abrechnung
Eine fiktive Abrechnung bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden ist eine Möglichkeit, die Reparaturkosten des Unfallschadens direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers zu verhandeln, ohne dass das Auto tatsächlich repariert werden muss. Eine netto Auszahlung hingegen bezieht sich darauf, dass die Versicherung nur die tatsächlichen Kosten der Reparatur erstattet und keine weiteren Beträge für etwaige Gewinne oder Margen des Reparaturbetriebs bezahlt.
Wenn Sie in einen unverschuldeten Autounfall verwickelt wurden, bei dem das andere Fahrzeug Schuld hat, müssen Sie sich umgehend an dessen Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Diese ist in der Regel dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen. Eine Möglichkeit ist die fiktive Abrechnung, die in diesem Fall vorteilhaft sein kann, wenn der Schaden am Fahrzeug nicht so schwerwiegend ist und die Kosten für die Reparatur niedriger sind als der Wert des Fahrzeugs.
Um eine fiktive Abrechnung mit einer netto Auszahlung durchzuführen, müssen mehrere Schritte unternommen werden. Zunächst müssen Sie sicherstellen, dass die Versicherungspolice des Unfallverursachers eine Klausel für eine fiktive Abrechnung enthält. Diese sollte in der Regel Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung sein. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie eine Reparatur in Auftrag geben oder einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der den Schaden dokumentiert und ein Gutachten erstellt.
Als nächstes müssen Sie die Reparaturkosten schätzen lassen. Dies kann durch einen unabhängigen Sachverständigen oder durch eine Werkstatt erfolgen. Die Schadenshöhe sollte genau ermittelt und dokumentiert werden, damit die Versicherung des Unfallverursachers die Höhe der Auszahlung genau bestimmen kann. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote von verschiedenen Reparaturbetrieben einzuholen, um die Kosten so genau wie möglich zu ermitteln.
Sobald die Reparaturkosten ermittelt wurden, können Sie eine Schadensmeldung bei der Versicherung des Unfallverursachers einreichen. Dabei sollten Sie alle relevanten Informationen angeben, wie zum Beispiel den Namen des Unfallverursachers, das Datum und den Ort des Unfalls, sowie eine Kopie des Gutachtens oder der Reparaturangebote. Die Versicherung wird dann die Schadenshöhe prüfen und gegebenenfalls ein Angebot für die fiktive Abrechnung mit netto Auszahlung unterbreiten.
Wenn Sie das Angebot der Versicherung akzeptieren, erhalten Sie eine netto Auszahlung, die den tatsächlichen Kosten der Reparatur entspricht. Sie können das Geld dann verwenden, um das Auto selbst reparieren zu lassen oder es anderweitig verwenden.
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