Totalschaden
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was ist ein Totalschaden
Wenn ein Auto bei einem Unfall so schwer beschädigt wird, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem Totalschaden. Das bedeutet, dass das Fahrzeug wirtschaftlich betrachtet nicht mehr zu reparieren ist und der Versicherer den Wiederbeschaffungswert als Entschädigung an den Geschädigten zahlt.
Der Wiederbeschaffungswert wird dabei von einem Kfz-Gutachter. Hierbei wird der aktuelle Marktwert des beschädigten Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Kilometerstand und Ausstattung ermittelt. Der Gutachter prüft dabei auch, ob das Fahrzeug vor dem Unfall bereits Schäden aufwies oder Mängel hatte, die den Wert mindern würden. Wenn der Wiederbeschaffungswert ermittelt wurde, kann der Versicherer entscheiden, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes vornimmt.
Wenn der Wiederbeschaffungswert niedriger ist als der Restwert des Fahrzeugs, kann der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug behalten und den Restwert als Entschädigung erhalten. Der Restwert ist der Wert, den das beschädigte Fahrzeug noch auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen könnte. Der Geschädigte kann dann entscheiden, ob er das Fahrzeug selbst reparieren lässt oder es als Bastlerfahrzeug weiterverkauft.
Wenn der Wiederbeschaffungswert höher ist als der Restwert, wird das Fahrzeug üblicherweise als Totalschaden eingestuft. Der Versicherer zahlt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes als Entschädigung an den Geschädigten aus. Der Geschädigte hat dann die Möglichkeit, sich ein neues Fahrzeug zu kaufen oder ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.
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